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Andorra



Geographische Lage, Bevölkerung, Sprachen

Das Fürstentum Andorra liegt hoch in den Pyrenäen, zwischen Frankreich und Spanien, im Tal des Flusses Vallgia. Andorras Territorium beträgt nicht mehr als 465 Qkm. Die Bevölkerung beläuft sich auf 60000 Einwohner, von denen 20000 Urbewohner Andorras, 35000 Spanier und ca. 4000 Franzosen sind. Die Amtssprachen sind Katalanisch, Spanisch und Französisch. Das Territorium ist in 7 Bezirke eingeteilt. Die Hauptstand ist Andorra-la-Vallgia.

Geschichte, Politische Struktur, Gesetzgebung

Schon seit über 700 Jahren hat Andorra Neutralität und genießt volle seine nationale Eigeständigkeit dank der einzigartigen Diplomatie der Nichteinmischung in gemeineuropäische Prozesse. Der Präsident und seine 28 Minister stellen die lokal gewählte Regierung dar und kontrollieren die Tätigkeit der Parlamentskammern. 1993 wurde die eigene Verfassung des Landes verabschiedet, und Andorra ist heute UNO-Mitglied. Die Verantwortung für die Tätigkeit des Verteidigungssektors und für auswärtige Beziehungen teilen gleichermaßen die französische und die spanische Regierung. Das gesetzgebende Organ ist der Generalrat.

Wirtschaft und Infrastruktur

Die wichtigsten Einnahmequellen der Wirtschaft Andorras sind Landwirtschaft, Finanzservice und Tourismus (das Land wird jährlich von 12 Mio Touristen besucht). Bemerkenswert ist die ideale Lage des Fürstentums vom Standpunkt der Verwaltung und Kontrolle der Tätigkeit von Offshore-Gesellschaften. Andorra ist ein internationales Finanzzentrum. Die Banken bieten ein weites Spektrum von professionellen und vertraulichen Dienstleistungen, wobei Vertraulichkeit der Bankgeschäfte vom Gesetz garantiert wird.

Im Geldverkehr wird die Währung Frankreichs und Spaniens benutzt.

Registrierung der Gesellschaften

In Andorra können Gesellschaften zur Abwicklung der Geschäftstätigkeit auf dem Territorium Andorras sowie Gesellschaften zur Einlage von Aktiva und Investitionen und Gesellschaften zur Abwicklung internationaler Geschäftstätigkeit eingetragen werden. Es gibt zwei Typen der Andorraer Gesellschaften zum internationelen Handel und den Investitionen (beide - mit beschränkter Haftung):

  • Societat Limitadad (S.L.) - Gesellschaft, die häufig mit dem Zweck der Abwicklung von Geschäftstätigkeit auf dem Territorium Andorras gegründet wird;
  • Societet Anonima (S.A.) wird gewöhnlich für Geschäfte mit einem sehr hohen Kapitalumsatz registriert.

An den Firmennamen werden folgende Forderungen gestellt:

  • Der Firmenname soll am Ende die Abkürzung S.L. bzw. S.A., abhängig vom Typ der Gesellschaft, führen.
  • Erwünscht ist, dass der gewählte Firmenname zumindest den phonetischen Normen der katalanischen Sprache entspricht.

Für die Eintragung der Gesellschaft sind mindestens zwei Aktionäre erforderlich, von denen zumindest einer die Andorraer Staatsbürgerschaft haben und mindestens 67% des Aktienkapitals der Gesellschaft besitzen soll. Nichtandorraer Bürger bzw. Bürger ohne festen Wohnsitz in Andorra dürfen nicht mehr als 33% des Aktienkapitals besitzen. Angaben über die Aktionäre werden im lokalen Register aufbewahrt. Eine Offshore-Gesellschaft darf als Aktionär mit 33% des Aktienkapitals benutzt werden. Ein Bürger Andorras darf als Vertreter des Hauptinhabers der Gesellschaft auftreten.

Eine Societat Limitadad (S.L.) soll ein eingezahltes Aktienkapital in Höhe von mindestens ESP 1 000 000 (Spanische Peseten) haben. Eine Societat Anonima (S.A.) soll ein eingezahltes Aktienkapital von mindestens ESP 5 000 000, - haben.

Das Aktienkapital soll zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft voll eingezahlt sein. Dieser Betrag soll auf das Konto einer Bank in Andorra eingezahlt werden (Typ des Kontos hängt vom Typ der einzutragenden Gesellschaft ab). Danach stellt die Bank ein spezielles Zertifikat aus, das zwecks Erledigung notwendiger Eintragungsformalitäten dem zuständigen Notar vorgelegt wird.

Jährliche Steuern und Abgaben

Das Fürstentum ist eine steuerfreie Zone. Es werden keine Gewinnsteuern, keine Kapitalsteuern und keine Körperschaftseinkommensteuern erhoben. Es gibt ferner keine Vermögens- und Erbschaftssteuern.

Es gibt bestimmte Anforderungen an die Berichte über die Finanztätigkeit. Die Rechnungsführungs-Informationen und die Berichte werden im registrierten Büro der Gesellschaft aufbewahrt. Es gibt jedoch keine Anforderungen an die Finanzprüfung oder an die Vorlage dieser Unterlagen den lokalen Behörden.

 
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